Verhalten bei Notfällen

  1. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass bei Bränden sofort und als erstes die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 unter Angabe des Schadensortes zu unterrichten ist.

  2. Wenn Sie noch einen gasbetriebenen Herd haben, wenden Sie sich bei Störungen der Gasversorgung bitte direkt an die SWKiel Netz GmbH unter der Rufnummer 0431 594-2795.

  3. Bei Störungen der Stromversorgung des Gebäudes wenden Sie sich bitte an die SWKiel Netz GmbH unter der Rufnummer 0431 594-2769.

  4. Bei Störungen des Kabel-TV-Empfanges wenden Sie sich bitte an unseren Rahmenvertragspartner Vodafone, den Sie online oder unter der Servicenummer 0800 7242600 erreichen.

  5. Bei allen anderen technischen Notfällen, wenden Sie sich bitte während der Bürozeiten an die Holsatia GmbH unter der Rufnummer 0431 66 65 66-69, außerhalb der Bürozeiten an die zentrale Notrufnummer 0152 06683819. Hinterlassen Sie bitte ggf. eine Nachricht mit Angabe des Schadensortes, des konkreten Ereignisses und einer Rückrufnummer und warten Sie auf einen Rückruf.

  6. Bei unkontrolliert austretendem Wasser  u n d  Nichterreichbarkeit der vorgenannten zentralen Notrufnummer wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf den Rahmenvertrag mit der Holsatia GmbH an folgende Notdienste:

    • Wasserleitungsbrüche mit Wasseraustritt: Fa. Joh. Kriegel GmbH, Tel. 0431 680036
    • Abwasserrohrverstopfung mit Wasseraustritt: Fa. Absolut, Tel. 04307 828888

  7. Wenn Sie sich ausgeschlossen haben, kann der Schlüsseldienst Makowski (0431 92234) helfen, der die Schließanlagen unserer Objekte betreut.

Wichtige Hinweise:

Wenn Kosten für Einsätze ausgelöst werden, die keine Notfälle betreffen, werden wir diese weder übernehmen, noch erstatten. Notfälle in diesem Sinne sind plötzlich auftretende Ereignisse, die ohne Gegenmaßnahmen zu wesentlichen Folgeschäden führen. Ein Notfall liegt daher nicht vor, wenn ein zu beanstandender Umstand der Verwaltung bereits bekannt ist; hier reicht eine Nachfrage, ob der Schadensfall noch in Bearbeitung ist. Ein Notfall liegt auch nicht vor, wenn ein Schaden mit geringen Auswirkungen auftritt (tropfender Wasserhahn); in dem Fall ist eine Meldung am folgenden Werktag bzw. zu den Bürozeiten ausreichend.